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Zurückgehaltene EU-Mittel für Ungarn

Bild des Parlamentsgebäudes in Budapest: © Hermann Traub auf Pixabay.

In dieser Woche haben wir uns auch mit dem Rechtsstaatlichkeitskonditionalitätsmechanismus in Ungarn und dessen Umsetzung beschäftigt. Der Debatte am Montag folgte die Entschließung am Donnerstag.

Klar ist, dass es hinsichtlich der Rechtstaatlichkeit in Ungarn keine faulen Kompromisse geben darf. Die bislang zurückgehaltenen 7 bis 8 Milliarden Euro an EU-Mitteln aus dem EU-Corona-Wiederaufbaufonds dürfen erst dann an Ungarn ausbezahlt werden, wenn die Regierung glaubhafte und tiefgreifende Veränderungen vorgenommen hat. Die Probleme hinsichtlich Korruptionsbekämpfung, Interessenskonflikten und dem Empfängerkreis von EU-Fördermitteln in Ungarn sind hinreichend bekannt. Hier muss sich etwas ändern.

Die EU hat ein gutes Druckmittel: Die wirtschaftliche Situation in Ungarn spitzt sich durch die hohe Inflation und den Krieg in der angrenzenden Ukraine immer weiter zu. Die Regierung von Viktor Orbán ist dringend auf europäische Finanzhilfen angewiesen. Dies erklärt auch die Bewegung, zu der Ungarn zuletzt bereit war. Durch Reformen versucht Ungarn die EU zum Einlenken zu bewegen. Der Forderungskatalog der Kommission darf aber nicht nur auf dem Papier erfüllt werden. Die Kommission muss unbedingt sicherstellen, dass die von Ungarn getroffenen Maßnahmen ihren Zweck erfüllen. Im Europäischen Parlament werden wir sie daran weiterhin erinnern.

Zum Hintergrund: Im September 2022 hatte die EU-Kommission den sogenannten EU-Haushaltskonditionalitätsmechanismus erstmalig angewandt. Dieser Mechanismus erlaubt es, die Auszahlung von EU-Mitteln an die Mitgliedstaaten aufgrund von Rechtstaatlichkeitsverstößen zu unterbrechen bzw. zu stoppen. Ungarn ist das erste Land, bei dem dieser Mechanismus zur Anwendung kam. Die EU-Kommission hatte im September angekündigt, 7 bis 8 Milliarden Euro zurückhalten zu wollen und einen Forderungskatalog vorgelegt, den Ungarn innerhalb von 3 Monaten erfüllen muss. Die ungarische Regierung hat zuletzt viele Reformen eingeleitet, um den Forderungskatalog zu erfüllen. Die EU-Kommission wird die Maßnahmen in Kürze bewerten und spätestens nächste Woche dem Rat eine Empfehlung vorlegen. Der Rat muss mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden.


Link zur Pressemitteilung auf Englisch: Parliament insists that the EU must freeze funding to Hungary: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20221118IPR55719/parliament-insists-that-the-eu-must-freeze-funding-to-hungary

Link zur Pressemitteilung vom September 2022: Ungarn – “Zerfall der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte”: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20220909IPR40137/ungarn-zerfall-der-demokratie-der-rechtsstaatlichkeit-und-der-grundrechte

 

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